Information zu den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025

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Ab 13.01.2025 wurden die Grundabgabenbescheide für das Jahr 2025 versandt. In einigen Fällen ist trotz Steuerpflicht bisher noch kein Grundsteuerbescheid ergangen, da hier die Bearbeitung durch das Finanzamt oder die Gemeinde Oberschleißheim noch nicht abgeschlossen ist. Diese Grundsteuerbescheide werden in Laufe des Jahres noch ergehen.

 

Wir bitten Sie, die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Bescheids zu beachten: „Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt oder gegen den Steuermessbescheid richten, sind nur durch Anfechtung beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen."). 

 

Hierzu wurde von Finanzamt ein Formular zur Verfügung gestellt. 


Außerdem gilt: „… Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit des vorgenannten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Steuern/Gebühren nicht aufgehalten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist nach den abgaberechtlichen Vorschriften für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 v. H. des rückständigen Betrages verwirkt. Hinzu kommen noch die festgesetzten Mahngebühren…“. Bei Rückgabe der Abbuchung durch Widerspruch sind die dadurch entstehenden Bankgebühren zu tragen.


Sollten Sie doch anderweitige Fragen zum Thema Grundsteuer haben, können diese telefonisch unter der im Bescheid genannten Telefonnummer zu folgenden Zeiten stellen: 

 

Montags von 11 Uhr bis 12 Uhr
Mittwochs von 11 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstags von 17 Uhr bis 18 Uhr

 

Wir bitten, diese Zeiten mit Rücksicht auf die angespannte Personalsituation in der Kämmerei der Gemeinde Oberschleißheim unbedingt einzuhalten. 

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