Lärmschutz - Allgemeine Regelungen

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Als allgemeine Vorschrift gilt die gesetzliche Ruhezeit ab 22 Uhr. 

Einen näheren Überblick über diese und alle weiteren Regelungen, insbesondere zum Betrieb von lärmerzeugenden Geräten und Maschinen, finden Sie in der folgenden Übersicht zum Thema Lärm. 

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