Geförderte Neubau-Wohnungen an der St. Margarethen-Straße

BayWobau Logo und Antrag zu EOF Wohnungen

In der St. Margarethenstraße entstehen derzeit Neubauwohnungen, von denen ein Teil auch für einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Für diesen staatlich geförderten Wohnraum ist die Voraussetzung zur Anmietung ein gültiger Wohnberechtigungsschein mit dem Nachweis der Einkommensstufen EOF 2 oder 3.

 

In dem unten stehenden bzw. hier verlinkten Dokument wird Schritt für Schritt im Detail erklärt, wie der Weg hierzu funktioniert.

 

Hier in aller Kürze, die drei Schritte zum Wohnberechtigungsschein (WBS ) für eine Neubau-Wohnung mit Einkommensorientierter Förderung (EOF): 


Schritt 1: Voraussetzungen & EOF-Stufen verstehen

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) richtet sich nach dem Haushaltsbruttoeinkommen abzüglich gesetzlicher Freibeträge (z. B. für Kinder
oder Alleinerziehende). Je nach verbleibendem Einkommen erhalten Sie eine Einstufung in eine der drei EOF-Stufen. (Nähere Details siehe Dokument im Download-Bereich). 

 

Schritt 2: WBS-Antrag beim Landratsamt einreichen

Die Prüfung des Einkommens für geförderten Wohnraum erfolgt rein anhand Ihrer Steuerunterlagen/ Lohnabrechnungen/ / Rentenbescheide direkt durch das Landratsamt München.
Nachweise bereithalten:
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Haushaltsmitglieder • Einkommensnachweise (z. B. aktueller Steuerbescheid, Gehaltsabrechnungen, Renten- oder Leistungsbescheide)
• Nachweis zum Familienstand (z. B. Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss)
• Geburtsurkunden der im Haushalt lebenden Kinder

etc. 

 

Schritt 3: Bei der BayWobau bewerben 

Sobald Ihr Bescheid (WBS) mit passender EOF-Stufe und passender Wohnungsgröße vom Landratsamt vorliegt:
1. Senden Sie uns eine Kopie des WBS per E-Mail zu mit Ihrer Bewerbung.
2. Wir prüfen die Zuteilung im Rahmen unseres Wohnprojekts in Oberschleißheim und kontaktieren Sie für eine Besichtigung.

 

Vermietungskriterium: Bitte beachten Sie, dass für die Anmietung einer geförderten Wohnung der Baywobau in Oberschleißheim ein Wohnberechtigungsschein nach EOF gesetzlich vorgeschrieben ist. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Vergabe leider nicht möglich!

 

Baywobau Eigentum und Wohnen GmbH & Co. KG

Elsenheimerstr. 41

E-Mail: Vermietung@baywobau.de

Telefon: (089) 286 50 – 114 Telefon: (089) 286 50 – 214

 

drucken nach oben