Nähere Erläuterungen zur Errichtung eines Gartenbrunnens finden Sie, wenn Sie dem Link weiter unten unter "Weiterführende Links" folgen.
Neben der Anzeige beim Landratsamt München ist auch ein Antrag auf Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang für die Gartenbewässerung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Wasserversorgungsträger (Gemeinde).