Bundestagswahl am 23.02.2025

Wahlkreuz

Informationen zur Wahl 

 

Briefwahlunterlagen 

Die Briefwahlunterlagen können analog mittels der Wahlbenachrichtigungskarte (Rückseite) oder digital durch Scannen des QR-Codes oder über folgenden Link auf unserer Homepage  angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden versandt (bzw. können auch im Rathaus abgeholt werden).

 

Die Briefwahlunterlagen können Sie auch persönlich bis Freitag, den 21.02.2025 bis 15:00 Uhr, im Einwohnermeldeamt beantragen.
In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung, können Sie die Briefwahlunterlagen auch bis Sonntag den 23.02.2025 bis 15:00 Uhr im Einwohnermeldeamt erhalten.
Die Wahlbriefe sollten bis Freitag 21.02.2025, jedoch spätestens bis 23.02.2025 um 17:30 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

 

Wer ist wahlberechtigt? 

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die:
- am Wahltag 18 Jahre alt sind,
- ihren Hauptwohnsitz seit 3 Monaten in Deutschland haben, 
- und nicht vom Wahlrecht, durch Gesetz, ausgeschlossen sind.

 

Wer darf wählen: 

Voraussetzung ist der Eintrag in das Wählerverzeichnis, das im Melderegister geführt wird. Die Eintragung erfolgt von Amts wegen. Als Nachweis darüber haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Sollten Sie diese nicht erhalten haben, dann wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Einwohnermeldeamt im Rathaus.

 

Wahllokal 

In Oberschleißheim gibt es zur Bundestagwahl 11 Urnenwahllokale. Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt. Sämtliche Wahllokale sind barrierefrei.

 

Was muss ich im Wahllokal dabei haben? 

Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie die Wahlbenachrichtigungskarte verlegt oder verloren haben sollten, können Sie auch mit Ihrem Ausweis in dem für Sie zuständigen Wahllokal abstimmen.

  

Wahlvorgang

Für die Bundestagwahl erhalten Sie einen Stimmzettel. Sie haben zwei Stimmen, einmal die Erststimme und einmal die Zweitstimme.

Mit der Erststimme wählen Sie einen Kandidaten von der Wahlkreisliste.
Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei.

Die Erst- und Zweitstimme kann auf unterschiedliche Parteien verteilt werden.

 

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise zur Bundestagswahl finden Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de und des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung unter www.wahlen.bayern.de.

 

 

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