Geburten

Beurkundung von Geburten

 

Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, egal, wo die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt gemeldet sind (wohnen). Nur dieses Standesamt darf später dann auch für das Kind Geburtsurkunden ausstellen oder Abschriften aus dem Geburtenregister erteilen.

 

Da Geburten in Oberschleißheim sehr selten vorkommen, erhalten Sie nähere Auskünfte bezüglich vorzulegender Unterlagen, Namensrecht und Gebühren direkt im Standesamt.

 

 

Gebühren

 

 

Die Beurkundung einer Geburt ist grundsätzlich gebührenfrei.

Sie erhalten bei der Beurkundung einer Geburt eine Geburtsurkunde sowie Bescheinigungen für die Krankenkasse, Elterngeld, kirchliche Zwecke und Mutterschaftshilfe. Jede weitere Urkunde kostet 12,- EUR.

 

 

 

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