Errichtung eines Gartenbrunnens

Wer einen Brunnen zur Förderung von Grundwasser für das Gartengießen errichten will, muss dies beim Landratsamt München anzeigen.

 

Nähere Erläuterungen zur Errichtung eines Gartenbrunnens finden Sie, wenn Sie dem Link weiter unten unter "Weiterführende Links" folgen.

 

Neben der Anzeige beim Landratsamt München ist auch ein Antrag auf Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang für die Gartenbewässerung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Wasserversorgungsträger (Gemeinde).

 

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